Verifizierung unter CBAM

Wichtige Erkenntnisse und Leitlinien für eine effektive Vorbereitung (Teil 2)

Die Verwendung tatsächlicher CBAM-Daten kann die CBAM-bezogenen Kosten für Importeure erheblich senken. Allerdings müssen wesentliche Datenpunkte – wie direkte spezifische graue Emissionen oder spezifische einzubeziehende kostenlose Zuteilung – in verifizierter Form vorliegen, um in einer CBAM-Erklärung verwendet werden zu können.

Vorbereitung auf die Verifikation: Anforderungen
Während der Übergangsphase der CBAM-Implementierung (2023 bis 2025) konnten Betreiber von Anlagen in Drittländern CBAM-Daten ihren EU-basierten Kunden über die offizielle CBAM-Kommunikationsvorlage für Anlagen (die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer aktualisierten Version), das O3CI-Portal des CBAM-Registers (Verifizierungsberichte werden nur hier ausgestellt) oder andere Mittel wie die von carboneer entwickelte EFDA-Vorlage bereitstellen. Während alle derartigen Dokumentationen der berechneten Daten im CBAM-Rahmen als Emissionsbericht gelten, stellen sie lediglich das Endergebnis eines vollständigen CBAM-Datenüberwachungs-, Erhebungs- und Berechnungsprozesses dar.

 

 

Ab Beginn der CBAM-Regelphase am 01. Januar 2026 müssen alle CBAM-Daten für das Kalenderjahr 2026, die zur Verifizierung vorgesehen sind, untermauert werden. Betreiber benötigen daher einen strukturierten und konformen Ansatz zur Datenüberwachung und -berechnung (siehe Abbildung 1), einschließlich:

  • Entwicklung eines Überwachungsplans (monitoring plan) und Umsetzung der beschriebenen Methoden und Verfahren gemäß den Überwachungs- und Berechnungsregeln der Durchführungsverordnung 2025/2547,
  • Erstellung eines Emissionsberichts (emissions report), der relevante Daten von Vorläufer-Lieferanten und den eigenen Produktionsprozessen des Betreibers einbezieht, und den final berechneten CBAM-Daten,
  • Zusammenstellung von Dokumentationen und Beweisen, die gemeldete Informationen aus internen und/oder externen Quellen unterstützen.

Fehlende Fundament: Überwachungsplan
Ohne einen Überwachungsplan, der die Systeme und Methoden zur Erstellung CBAM-relevanter Daten auf Installationsebene beschreibt und dokumentiert, kann keine Verifizierung stattfinden. Ein solches Überwachungssystem muss den neuen Berechnungsregeln gemäß den Durchführungsverordnungen 2025/2547, 2025/2620 (Anpassung aufgrund kostenloser Zuteilung) und 2025/2621 (Standardemissionswerte) entsprechen. Konkret muss der Überwachungsplan auf Englisch erstellt werden und unter anderem folgende Elemente enthalten:

  • Beschreibung und Diagramm der Anlage, die Produktionsprozesse, Produkte und die Systemgrenze definiert,
  • Liste und Beschreibung von Emissionsquellen und Aktivitätsdaten, Berechnungsregeln und Vorläuferinformationen,
  • Beschreibung des Datenmanagements, der Kontrollverfahren und der Qualitätssysteme zur Gewährleistung zuverlässiger und genauer CBAM-Daten.

 

 

Nach aktuellen Informationen der EU-Kommission wird keine offizielle Vorlage für einen Überwachungsplan bereitgestellt. Stattdessen müssen Betreiber von Anlagen in Drittländern daher selbst anlagenspezifische Überwachungspläne und -systeme entwerfen und umsetzen. Um die Arbeit mit Produzenten von CBAM-Waren weltweit zu unterstützen, hat carboneer eine Überwachungsplan-Vorlage entwickelt, die aktuelle CBAM-Berechnungsregeln und Anforderungen enthält (siehe Auszüge in Abbildung 2).

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