Edelstahl Rostfrei für das Plus an Sicherheit und Optik

Ohne Treppen geht es bei mehrgeschossigen Gebäuden nicht. Sie verbinden die einzelnen Etagen miteinander und sind im Notfall auch der entscheidende Flucht- oder Rettungsweg. Entsprechend streng sind die Vorschriften zu ihrer Planung und Gestaltung. Eine Schlüsselrolle übernehmen dabei Edelstahl Rostfrei-Bleche mit Qualitätssiegel: Nicht brennbar, korrosionsbeständig und extrem robust sind sie eine lohnende Investition in nachhaltige Sicherheit.

Jedes Gebäude mit mehr als drei Vollgeschossen muss ein räumlich abgeschlossenes, innenliegendes Treppenhaus haben, das an eine Gebäudeaußenseite angrenzt. In Hochhäusern sind mindestens zwei solcher abgetrennten Treppenräume mit jeweils mindestens 1,25 m Laufweite als alternative Fluchtwegmöglichkeiten vorgeschrieben. All diese notwendigen Treppen dürfen von keinem Punkt im Gebäude weiter als 35 m entfernt sein, um in kürzester Zeit erreicht zu werden. Zudem müssen sie so angelegt sein, dass das Risiko minimiert ist, dass bei Gefahr hastig flüchtende Menschen stolpern oder fallen. Eine Fülle an Vorschriften – neben der DIN 18065 für Gebäudetreppen auch Landesbauordnungen, Technische Richtlinien für Schulbauten, Arbeits- oder Versammlungsstätten oder auch die Musterbauordnung – gilt es deshalb bei Planung und Bau von Fluchttreppen zu berücksichtigen. Dabei unterscheidet das Baurecht zwischen Fluchtwegen, auf denen Personen das Gebäude aus eigener Kraft verlassen können und Rettungswegen, die die Personenbergung durch Rettungskräfte ermöglichen. Abhängig von Gebäudegröße, -typologie und -nutzung sowie Anzahl und Art der Nutzer sind Abmessungen, Erreichbarkeit und Gestaltung strikt vorgeschrieben. Nicht minder enge Vorgaben gibt es zu Baustoffen für Unterkonstruktion, Stufen und Belag in Bezug auf Feuerwiderstand und Sicherheit. Alle Verordnungen unterscheiden zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen. Letztere sind zusätzliche Treppen zur Haupttreppe, die im Falle des Falles als erster Fluchtweg dient. Bei öffentlichen Gebäuden gelten interne Verbindungstreppen, die nicht für den Publikumsverkehr zugänglich sind, als nicht notwendige Treppen. Deshalb müssen sie auch nur geringere Anforderungen erfüllen als für den ersten Rettungsweg notwendige. Diese müssen einen direkten Ausgang ins Freie ermöglichen und auf jedem Geschoss ein Fenster haben, das geöffnet werden kann. Dadurch ist es bei einem Brand als Rauchabzug, Fluchtweg oder auch Zugang für die Feuerwehr nutzbar.

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