Offenbar sind zwei Textentwürfe der Europäischen Kommission zu den künftigen Maßnahmen durchgesickert, die die derzeitige Stahlschutzmaßnahme (die am 30. Juni 2026 ausläuft) ersetzen sollen. Diese Dokumente sind keine offiziellen Veröffentlichungen und können, da sie sich noch in einem vorläufigen Stadium befinden und noch keine genauen Angaben zu den unter die Verordnung fallenden Produkten enthalten, im Gesetzgebungsverfahren (Kollegium der Kommissionsmitglieder, Zustimmung der Mitgliedstaaten) noch zahlreichen Änderungen unterliegen.
In einem Rundschreiben an EURANIMI-Mitglieder ist die Rede von einem Verordnungsentwurf (KOM(2025) 726) – dieser würde die Schutzmaßnahme durch ein Zollkontingentsystem ersetzen:
- Importe innerhalb des Kontingents: zollfrei.
- Importe außerhalb des Kontingents: 50 % Zoll (statt der derzeitigen 25 %).
- Kontingentsvolumen: Jährliche Gesamtobergrenze von 18,3 Mio t, berechnet auf der Grundlage des Importmarktanteils von 2013 (≈13 %), angewendet auf den EU-Stahlverbrauch von 2024.
- Zuteilung: Der durchgesickerte Text enthält keine produktspezifischen Kontingentmengen. Anhang I (im Leak nicht verfügbar) listet die abgedeckten KN-Codes auf, die genaue Produktabdeckung kann allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestätigt werden.
- Verwaltung: Die Quoten werden vierteljährlich verwaltet; nicht genutzte Mengen können nicht übertragen werden. Der Text gibt nicht an, welcher Mechanismus, falls überhaupt, angewendet wird, wenn eine Quote unmittelbar zu Beginn eines neuen Quartals erschöpft ist.
- „Schmelzen und Gießen“: Importeure müssten einen Nachweis (zum Beispiel Werkszertifikate) über das Land vorlegen, in dem der Stahl erstmals in flüssiger Form hergestellt und in festen Zustand gegossen wurde. Laut Text dient dies als Voraussetzung für die Zollabfertigung. Detaillierte Regelungen werden in einem delegierten Rechtsakt erlassen.
- Inkrafttreten: Die Verordnung würde 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam werden. Da die erste Überprüfung vor dem 01. Juli 2031 geplant ist, könnte dieser Hinweis darauf schließen lassen, dass die neue Maßnahme ab dem 01. Juli 2026, unmittelbar nach Ablauf der Schutzmaßnahmen, gelten soll.
Der Entwurf eines Ratsbeschlusses (KOM(2025) 727)
- würde die Kommission ermächtigen, gemäß Artikel XXVIII GATT 1994 mit WTO-Mitgliedern zu verhandeln, die Verhandlungsrechte haben.
- Ziel: Anpassung der WTO-Zollzugeständnisse der EU, um sicherzustellen, dass das neue System (Kontingente + 50 % Zoll außerhalb des Kontingents) WTO-kompatibel ist.
- Anhang II (im Leck nicht verfügbar) würde die relevanten Produktkategorien definieren.
Geltungsbereich
Die Verordnung würde ein breites Spektrum an Stahlerzeugnissen abdecken, einschließlich Edelstahl. Die genaue Produktliste ist noch nicht bekannt, da Anhang I/II in den durchgesickerten Entwürfen fehlen. Es ist wahrscheinlich, dass der Geltungsbereich auf den Kategorien der aktuellen Schutzmaßnahme aufbaut, dies müsste allerdings noch bestätigt werden.
Aluminium ist in diesen Entwürfen nicht enthalten beziehungsweise wird nicht erwähnt.